Satzung des Vereins

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Verein zur Förderung des Verständnisses für die Probleme der Einen Welt", kurz genannt „Eine Welt e.V.". Er hat seinen Sitz in Karlstein-. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen: Amtsgericht Alzenau VR 378. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Aktivitäten, die dazu geeignet sind, hierzulande das Verständnis für Kulturen und soziale sowie ökonomische Bedingungen südlicher Länder zu steigern und die Vernetzung internationaler ökologischer Bedingungen aufzuzeigen. Hierzu gehört insbesondere die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Dazu dienen vor allem Veranstaltungen, Publikationen und die Bereitstellung von Räumen zu den o.a. Zwecken. Auch dient hierzu die Kooperation mit ähnlichen Einrichtungen im In- und Ausland. 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können natürliche (und juristische) Personen werden, die die Zwecke des Vereins (§2) unterstützen wollen.

Der Verein unterscheidet zwischen passiven und aktiven Mitgliedern: Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag wird am Anfang eines Geschäftsjahres auf das vereinseigene Konto eingezogen. Über die Aufnahme und die Art der Mitgliedschaft (aktiv oder passiv) entscheidet der Vorstand.Der Beitritt muss schriftlich beantragt werden; der Austritt muss mit vierwöchiger Frist zum Halbjahresende erklärt werden. 

§ 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Beschlussfassungsorgan des Vereins. Sie entscheidet über

·      Satzungsänderungen

·      die Beitragshöhe

·      Wahl und Entlastung des Vorstandes

·      Schaffung von Ausschüssen und deren Kompetenzen

·      Aufnahme von Mitgliedern (soweit nicht dem Vorstand überlassen)

·      Mietverträge von mehr als einjähriger Dauer oder höherem Volumen als durch die monatlichen festen Einnahmen abgedeckt,

·      mehrmonatige Anstellung von Hauptamtlichen

·      Verwendung von Jahresüberschüssen

·      Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins und Ausschluss von Mitgliedern sind nur mit 3/4 Mehrheit möglich. Zwanzig Prozent der Mitglieder können eine Einberufung der MV binnen Monatsfrist verlangen. Der Vorstand ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine MV einzuberufen und diese auch zu leiten, sofern nicht die MV selbst mit Mehrheit der Anwesenden eine Versammlungsleitung bestimmt. 

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird für zwei Jahre gewählt. Der/die Vorsitzende und der Kassenwart sind in getrennter Abstimmung von der MV zu wählen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.000€ verpflichten, können nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam tätigen. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann der Vorstand innerhalb von 10 Tagen eine neue MV einberufen. Diese ist dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. 

§ 7 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an: terre des hommes, Postfach 4126, 49074 Osnabrück. Diese Gesellschaft hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden

§ 8 Datenschutz

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Eintrittsdatum, seine Adresse und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in einem vereinseigenen System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.


Satzung vom 14.01.1996, Änderungen am 02.04.2017